Übrigens:
Es gibt ein Förderprogramm „ Förderung unternehmerischen Know-Hows“, daß über damit befasste Leitstellen beim BaFa Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden muß.
Entspricht alles den Richtlinien, dann erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beraterkosten / Honoraren; dazu sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, u.a. der Nachweis, daß Sie das Honorar insgesamt bezahlt haben. Wie beschrieben erhalten Sie dann eine %uale Erstattung, unterschiedlich nach Alt- und Neu-Bundesländern.