Im Rahmen dieser maximal zuschußfähigen Höchstbeträge können mehrere Beratungen bean-
sprucht werden. Die Bemessungsgrundlage gilt immer innerhalb einer Beratungsart.
Der Beratene hat die Bezahlung der Honorarrechnung an den Berater nachzuweisen, z.B. durch
Kontoauszug, Bankbestätigung, Lastschriftverfahren (Achtung: Widerrufsfrist beachten, 6 Wochen),
Einzelheiten und Erläuterungen enthalten Richtlinien und Merkblätter.